am Freitag, 25. Juni 2021 findet um 19:00 Uhr im Foyer der Schurwaldhalle Oberberken die ordentliche Hauptversammlung 2020 der Sportfreunde Ober-/Unterberken e.V. statt. Hierzu bist Du als Mitglied herzlich eingeladen.
Es ist alternativ eine Online-Teilnahme per TEAMS-Meeting möglich. Wir bitten Dich uns hierzu eine Email mit dem Betreff „HV TEAMS Meeting“ bis spätestens 23.06.2021 an Vorstand@sportfreunde-berken.de zu schicken, Du erhältst dann einen TEAMS Link mit dem Du Dich am 25.06.21 einloggen kannst.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation (der nicht absehbaren Inzidenzwerte) und zu unserer aller Sicherheit möchten wir Dich bitten einen aktuellen Test-, Impf-, oder Genesungsnachweis vorzulegen (notfalls besteht auch vor Ort die Möglichkeit einen Schnelltest durchzuführen)
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- Tätigkeitsbericht der Jugendabteilung
- Kassenbericht des Kassiers und des Kassenprüfers
- Entlastungen
- Satzungsänderungen §1 (1) + (5) Zweck; §2 Name u Sitz des Vereins; §7 (1) Organe;§10 (1) Einberufung der Mitgliederversammlung; §15 (3) Auflösung; VI Inkrafttreten der Satzungsänderung
- Anträge/Verschiedenes
Anträge zur Hauptversammlung bitten wir möglichst rechtzeitig an eines der Vorstandsmitglieder zu stellen.
Für eine bessere Planung unserer Präsenzveranstaltung bitten wir Dich, bei einer Hauptversammlungs-Teilnahme am 25.06.21 im Foyer, uns möglichst bis 23.06.2021 per Email an Vorstand@sportfreunde-berken.de eine kurze Info zukommen zu lassen.
Satzungsänderung
Die folgenden Änderungen sind geplant:
Neuer Text = zukünftiger Text
Bisheriger Text = wird gelöscht
§ 1 [Zweck des Vereins]
(1)Der Verein hat den Zweck, Sport in Ober-/Unterberken zu betreiben und zu fördern. Das sportliche
Angebot setzt sich aus verschiedenen Breitensportarten zusammen und richtet sich hauptsächlich an die jugendliche Bevölkerung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie durch die Organisation/Durchführung und Teilnahme von/an sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen. Aus-/Weiterbildung von Übungsleitern des Vereins. Einrichtung und Unterhalt von Sportstätten.
(4) Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB)
Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich, die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Württembergischen Landessportbundes und dessen Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
Der Verein und seine Mitglieder erkennen die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und dessen Mitgliedsverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, als für sich verbindlich an
§ 2 [Name und Sitz des Vereins; Geschäftsjahr]
(1) Der Verein führt den Namen „Sportfreunde Ober-/Unterberken e.V.“. Der Verein soll indas Vereinsregister eingetragen werden. Der Name wird dann mit dem Zusatz „eingetragener Verein“ (e.V.) versehen. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Reg.-Nr. 280489 eingetragen
§ 7 [Organe]
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- der Ausschuss
- die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Dazu gehören insbesondere Reisekosten, Porto und Kommunikationskosten. Der Nachweis erfolgt über entsprechende Einzelbelege und ist spätestens sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Quartals geltend zu machen. Soweit für den Aufwendungsersatz steuerliche Pauschalen und steuerfreie Höchstgrenzen bestehen, erfolgt ein Ersatz nur in dieser Höhe. Der Ausschuss kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und/ oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen.
§ 10 [Mitgliederversammlung]
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich schriftlich (durch Brief oder Email) und/oder durch Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung (Wochenblatt) unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
§ 15 [Auflösung des Vereins]
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins dem Förderverein zur Erhaltung und Entwicklung der Dorfgemeinschaft in Ober– und Unterberken e.V. oder einem anderen, von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden gemeinnützigen Verein oder einer steuerbegünstigten Körperschaft zu. Das Vermögen ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Sports und oder der Dorfgemeinschaft Ober-/Unterberken zu verwenden.
(3) Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
VI. Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 06.03.2020 von der Mitgliederversammlung beschlossen, Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an erlöschen alle früheren Satzungen.
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Wilkommen
Herzlich willkommen auf der Homepage der Sportfreunde Ober-/Unterberken.
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